Informationen über den Förderverein-Krankenpflegeverein
Die Krankenpflegevereine sind laut Satzung Fördervereine der Sozialstation Schwäbischer Wald.
- Reichen die Sachleistungen des Pflegegesetzes nicht aus, übernehmen die Krankenpflegevereine 10 % der monatlichen Mehrkosten.
- Da die Sozialstation nach dem Landespflegegesetz pro Hausbesuch Investitionskosten erheben muss (derzeit 0,70 Euro), erhalten die Mitglieder auch darauf 10 % Rabatt.
Jede Familie oder Einzelperson kann die Dienste der Sozialstation oder der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen und erhält darauf 10 % Rabatt auf die Selbstzahlerleistung. Dieser Rabatt wird bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 250,- Euro pro Mitglied gewährt. Als Voraussetzung gilt eine Vereinszugehörigkeit von 1 Jahr.
Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen sie eine Solidargemeinschaft von Jung und Alt, von Gesunden und Kranken und ermöglichen Hilfe, wo Hilfe nötig ist.
Der Leistungserbringer für die Mitglieder der Krankenpflegevereine sind die Mitarbeiter der Sozialstation Schwäbischer Wald und die Nachbarschaftshilfe der Kirchengemeinden.
Mitgliedsbeitrag von jährlich:
Familienbeitrag : 18,00 Euro
Einzelbeitrag: 12,00 Euro
Beitrittserklärung als pdf zum Download