Menschen pflegen
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Menschen pflegen

Pflegen

Alten- und Krankenpflege

Leistungen nach SGB XI, Privatleistung

Wir bieten pflegebedürftigen und kranken Menschen Unterstützung und Hilfe zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung an. In der Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen erhalten und fördern wir Ihre Selbstständigkeit und helfen Ihnen so, den Alltag in der eigenen Wohnung zu bewältigen.

Durch qualifizierte Fachkräfte bieten wir aktivierende und kompetente Hilfe an.

Behandlungspflege

Leistungen nach SGB V

Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Wir übernehmen alle ärztlich delegierten Leistungen:

  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentenverabreichung
  • Verbandswechsel
  • parenterale Ernährung
  • Infusionen
  • Versorgung und Überwachung von Infusionstherapien (z.B. Port, Subclavia, Hickmann usw.)
  • Schmerztherapien nach Anordnung des Arztes, z.B. Schmerzpumpen, Injektionen
  • und vieles mehr

Häusliche Krankenpflege: wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Familie erbracht. Sie umfasst: Grundpflege (Grundverichtungen des täglichen Lebens).

I. Grundlagen:

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit.

II. Ziele:

Dem Versicherten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu erlauben (Krankenhausvermeidungspflege). Ambulante Behandlung zu ermöglichen und zu sichern.

III. Verordnung:

Voraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häuslicher Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist.

IV. Genehmigung:

Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege dürfen von den Krankenkassen nur genehmigt werden, soweit sie weder vom Versicherten selbst noch von einer in seinem Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.

Ab 1.1.2004 trägt der Patient selbst eine Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels / der Behandlungspflege zuzüglich 10 € je Rezept / Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt)

Verhinderungspflege

Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson bieten wir Ihnen die sogenannte Verhinderungspflege an. Die Pflegekassen stellen Ihnen für die Verhinderungspflege 1.612 € oder maximal 2.418 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Sie können die Verhinderungspflege ohne weitere Kosten neben den bereits von uns erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.